AGB

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
Sindelfinger Holzringe e.K.


Allgemeines

Für alle Lieferungen und Handelsgeschäfte gelten die folgenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Auftragsannahme

Für erteilte Aufträge gelten nur unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Bei Abänderung einzelner Punkte unserer Bedingungen bleiben die übrigen unberührt. Für die richtige Ausführung telefonisch erfolgter Bestellungen, sowie für sonstige auf diesem Wege übermittelten Nachrichten, kann keine Gewähr übernommen werden. Die Produktion beginnt erst nach vom Auftraggeber gegengezeichneter schriftlicher Auftragsbestätigung.

Preise

Sämtliche Preise unseres Kataloges und der erstellten Angebote verstehen sich ab Werk Sindelfingen zuzüglich Fracht- und Verpackungskosten. Aus Preisabsprachen im Rahmen eines vorangegangenen Auftrages ergibt sich keine Preisbindung für einen Folgeauftrag. Es gelten die Preise der für den jeweiligen Auftrag übermittelten Auftragsbestätigung.

Später eintretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen, die bei Angebotsabgabe nicht berücksichtigt sind, berechtigen uns, den bestätigten Preis entsprechend zu erhöhen. Der Auftraggeber wird in diesem Falle benachrichtigt und kann vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Lieferzeiten

Lieferzeiten beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages.

Soweit eine Anzahlung bzw. Vorkasse vereinbart ist, beginnt die Lieferzeit erst, wenn diese Anzahlung bzw. Vorkasse geleistet wurde. Die Sindelfinger Holzringe e.K. ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Diese sind selbständige Leistungen und können selbständig fakturiert werden.

Bei Streik, Eingriffen höherer Gewalt, bei Rohstoffmangel, Lieferverzögerung durch Vorlieferanten, Betriebsstörungen jeder Art verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Lieferunterbrechung länger als zwei Monate über den vorgesehenen Liefertermin hinaus, sind sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind dann beiderseits ausgeschlossen.

Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn Frachtfrei oder mit einem Fahrzeug des Lieferanten transportiert wird. Die Wahl der Versandart bleibt dem Lieferanten überlassen. Wird durch den Kunden eine Verzögerung des Versandes veranlasst, geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über.  Entstehen durch die Verzögerung Kosten, insbesondere für die Lagerung, so hat sie der Kunde zu übernehmen. Wird eine Lieferung dem Kunden beschädigt übergeben, so hat er den Schadensumfang festzustellen und zu dokumentieren und unverzüglich beim Frachtführer Ersatzansprüche geltend zu machen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge können nicht beanstandet werden; sie sind fabrikationstechnisch bedingt.

Zahlung

Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Teillieferungen und Teilleistungen verpflichten den Kunden zu entsprechenden Teilzahlungen. Der Lieferant ist berechtigt, bei Zahlungszielüberschreitung ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen und außerdem die entstandenen Mahnspesen zu erheben.

Mindermengenzuschlag

Für Aufträge mit einem Warenwert unter € 150,00 erheben wir einen Aufschlag von € 20,00.

Eigentumsvorbehalt

die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Solange haftet auch der Käufer für ordnungsgemäße Lagerung und Versicherung gegen Feuer, Wasser und Diebstahl. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf die daraus abgetretenen Forderungen, hat uns der Käufer sofort zu unterrichten.

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung solcher Waren und Forderungen ist unzulässig. Der Käufer hat das Recht, über die Vorbehaltswaren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu verfügen und sie zu verarbeiten. Tritt an diese Stelle durch die Verarbeitung ein neues Erzeugnis, so überträgt uns der Käufer (im Sinne des § 947, Abs.1, BGB) jetzt schon das anteilmäßige Mieteigentum an der neuen Sache, die er für uns in Verwahrung nimmt. Der Käufer kann die Vorbehaltsware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse nur mit der Maßgabe weiterveräußern, dass die dabei entstehenden Kaufpreisforderungen auf uns in Höhe unseres Guthabens übergeht.  Der Käufer bleibt solange zum Einzug der abgetretenen Forderung im eigenen Namen berechtigt, als er seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Gerät er in Zahlungsverzug, so steht uns das Recht zu, die abgetretene Forderung zur Deckung unseres Guthabens selbst einzuziehen bzw. die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

Abrufaufträge, Abnahmeverzug

Wenn der Käufer bestellte Ware nicht abnimmt bzw. innerhalb einer vereinbarten Frist nicht abruft, so steht es uns frei, nach Ablauf der von uns gesetzten Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder die Ware zu berechnen. Das Rechnungsdatum ist dann gleich dem Tag der Bereitstellung.

Sonderanfertigungen

Wird bei Sonderanfertigungen die Bezahlung eines Modellkostenanteils vereinbart, so bleiben die Formen u. a. in jedem Falle unser Eigentum. Sonderanfertigungen werden nur zurückgenommen, wenn eine Weiterveräußerung möglich ist. Es kann dann nur der Wert gutgeschrieben werden, der in diesem Falle erzielt wird.

Mängelrügen/Gewährleistung

Mängelrügen und Beanstandungen müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware und vor Verarbeitung schriftlich geltend gemacht werden, sofern für beide Vertragspartner der Kauf ein Handelsgeschäft darstellt.

Die Gewährleistungsdauer beträgt höchstens 12 Monate nach Lieferung. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Gewährleistungsansprüche der Sindelfinger Holzringe gegenüber Lieferanten für Fremderzeugnisse tritt die Sindelfinger Holzringe an den Kunden ab.

Die festgestellten Mängel sollen möglichst unter Beifügung eines fehlerhaften Stückes genau benannt werden. Soweit beide Vertragspartner Kaufleute sind, ist der Käufer trotz erkennbarer Mängel beim Empfang verpflichtet, die Sendung abzunehmen, ordnungsgemäß zu lagern, sowie die Gesamte Lieferung auf Mängel hin zu prüfen.  Rücksendungen werden nur nach vorhergehender Vereinbarung angenommen. Für Ware, die vom Käufer ver- oder bearbeitet sind, haften wir nicht. Nachweislich mangelhafte Ware wird nach vereinbarter Rücksendung ersetzt bzw. repariert.

Bei Verbrauchsgüter-Kaufverträgen ergeben sich die Rechte des Kunden aus den zwingenden Vorschriften der

  • 474 ff BGB entsprechend den Vorgaben der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie.

Gerichtsstand und Erfüllungsort, soweit beide Vertragspartner Kaufleute sind.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Sindelfingen. Gerichtsstand ist für beide Teile Böblingen.

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